Bestellen Sie hier ganz einfach Folgerezepte. Dieser Service steht nur unseren bestehenden Patienten zur Verfügung. Für gesetzlich versicherte Patienten ist die Rezepterstellung nur möglich, wenn im laufenden Quartal bereits ein gültiger Versicherungsnachweis vorliegt. Wurde Ihre Versichertenkarte noch nicht eingelesen, kommen Sie bitte in die Praxis.